Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge


Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge will der Gesetzgeber in der Hauptsache die Erhaltung und Sicherung von Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen erreichen. Die Generationenfolge in Unternehmen soll deshalb unter der Voraussetzung, dass von Todes wegen oder zu Lebzeiten übergehende Unternehmen von den Nachfolgern fortgeführt werden, von der Erbschaft- und Schenkungsteuer entlastet werden. Der Entwurf sieht vor, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden. Die gestundete Steuer soll unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung in zehn Jahresraten erlöschen. Führt der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fort, entfällt die Steuer gänzlich.

Der Bundesrat begrüßte in seiner Sitzung am 15.12.2006 das Gesetz und sprach sich ausdrücklich für ein Inkrafttreten zum 1.1.2007 aus. Er sah jedoch insbesondere in der Abgrenzung von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen einen Änderungsbedarf. In seiner Entschließung vom 9.3.2007 stellt er dazu zusätzlich fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung u. a. insbesondere im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.1.2007 der Überarbeitung bedarf. Er spricht sich daher für ein Inkrafttreten des Gesetzes nach Verkündung aus und befürwortet eine rückwirkende Anwendung des neuen Rechts - auf Antrag des Steuerpflichtigen - mit Wirkung vom 1.1.2007.

Damit soll dem betroffenen Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob er die alte oder die neue Regelung des Erbschaftsteuergesetzes für die Übergangszeit - voraussichtlich bis zur Verkündung des Gesetzes - anwenden will.

Für notwendig wird insbesondere die kurzfristige Regelung der Bewertungsfragen erachtet. Die Länder sind aufgefordert, einen eigenen Vorschlag zur Bewertung zu unterbreiten, sodass ein Abschluss des formellen Gesetzgebungsverfahrens bis zum Jahresende 2007 erfolgen kann und damit auch hinreichend Rechtssicherheit für die Wirtschaft gewährleistet ist.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis