Arbeitnehmer-Entsendegesetz auch für das Gebäudereinigungshandwerk |
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Der Deutsche Bundestag stimmte am 9.3.2007 einer Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigungshandwerk zu. Danach
müssen ausländische Firmen nun die hier tätigen Arbeitskräfte nach den hiesigen arbeitsrechtlichen und tariflichen
Bedingungen beschäftigen. Bislang konnten Arbeitnehmer im Gebäudereinigungshandwerk nach den Gesetzen des Herkunftslandes des Unternehmens engagiert werden. Künftig soll für solche Arbeitnehmer die Lohnuntergrenze bei 7,87 Euro pro Stunde (West) und bei 6,36 Euro (Ost) liegen. Nicht vom Entsendegesetz betroffen sind Selbstständige. Wer seine Dienstleistung für wenig Geld anbieten möchte, kann dies tun. Die Regelung hat auch keine Auswirkungen auf die Lohnkosten der Reinigungskräfte in Privathaushalten, weil für diese der Tarifvertrag nicht gilt. Weitere Informationen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz erhalten Sie auch im Internet unter der Adresse: http://www.zoll.de unter der Rubrik FKS - Entsendung von Arbeitnehmern. |
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