Das Bundeskabinett hat am 14.2.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für
Helfer") zugestimmt.
Die Bundesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf vor, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln und
Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll ein konkretes
Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden. Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen
Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 Euro jährlich.
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 Euro auf 2.100 Euro.
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte
für alle förderungswürdigen Zwecke.
- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der
Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 Euro Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen
Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
- Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z. B.
Freikarten).
- Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 Euro auf
750.000 Euro.
- Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.
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