Ermäßigte Besteuerung der Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit


Fließt dem Steuerpflichtigen eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zu, darf die steuerliche Belastung nicht höher sein, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Teil der Vergütung zugeflossen wäre. Die steuerliche Entlastung von außerordentlichen Einkünften, wozu neben den Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten u. a. auch Entschädigungen und Veräußerungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen gehören, wird durch die Anwendung einer Tarifermäßigung (Fünftelregelung) erreicht.

Bei der Prüfung der Frage, wann eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit vorliegt, sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2006 ist dies z. B. der Fall, wenn einem Freiberufler eine Vergütung für die mehrjährige Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis