| Neuregelung der Entfernungspauschale wird gerichtlich geprüft | ||||
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Der Bund der Steuerzahler hat einen Musterprozess gegen die von der Großen Koalition mit dem Steueränderungsgesetz 2007 beschlossenen
Beschränkungen bei der Entfernungspauschale eingeleitet. Die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometer verstößt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Durchbrechung dieses Prinzips kann auch nicht mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung gerechtfertigt werden. Die Gesetzesbegründung, die Arbeit beginne ab dem Jahr 2007 aus steuerrechtlicher Sicht erst am Werkstor, sodass Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden können, ist mit dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht im Einklang. Schließlich sei es nicht möglich, dass jeder Steuerzahler direkt bei seiner Firma wohnt. Die Fahrten zur Arbeit sind unumgänglich und müssen ohne Beschränkung abzugsfähig sein. |
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