| Umtausch von Gegenständen nach dem 1.1.2007 | ||||
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Eine Warenlieferung, die bis zum 31.12.2006 dem Steuersatz von 16 % unterlag, ist im neuen Jahr bekanntlich teurer, wenn der Händler die
Umsatzsteuererhöhung auf 19 % an seine Kunden weitergegeben hat. Dies gilt auch für den Umtausch. Beim Umtausch wird die ursprüngliche
Lieferung aus dem alten Jahr (mit 16 % USt) rückgängig gemacht. Stattdessen erfolgt eine neue Lieferung im neuen Jahr mit dem
Umsatzsteuersatz von 19 %. Der Umtausch im neuen Jahr kann daher eine unangenehme Überraschung mit sich bringen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger A schenkt seiner Frau zu Weihnachten eine hochwertige Armbanduhr im Wert von 10.000 Euro (Nettobetrag 8.620,69 Euro + 16 % USt 1.379,31 Euro). Die Ehefrau hatte sich allerdings eine andere Uhr gewünscht, die 2006 ebenfalls 10.000 Euro kostete. A will die Uhr umtauschen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
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