| Übergangsregelung für neues Erbschaftsteuergesetz geplant | ||||
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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge soll bereits ab 1.1.2007 die auf produktiv eingesetztes
Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr
der Betriebsfortführung wird - unter weiteren Voraussetzungen - ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für
Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro wird zugleich sichergestellt, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern
belastet wird. Nachdem die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer im laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden soll, kann das Gesetz nicht rechtzeitig zum 1.1.2007 verabschiedet werden. In einer Pressemitteilung teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass die geänderten Vorschriften für Besteuerungszeitpunkte erst nach Verkündung dieses Gesetzes gelten. Bis dahin gilt demnach altes Recht. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sollen aber die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1.1.2007 anwendbar sein. |
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