Ab 2009 soll eine Abgeltungssteuer eingeführt werden

Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 % (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) will die Bundesregierung - ab dem 1.1.2009 - an die internationale Entwicklung anschließen. Hierdurch soll die Attraktivität Deutschlands als Kapitalanlagestandort gestärkt und der Kapitalabfluss ins Ausland gebremst werden. Steuerpflichtige mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können ihre Kapitalerträge zu ihren Gunsten in der Veranlagung berücksichtigen lassen.

Es ist vorgesehen, alle Kapitalanlageformen - ob Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne - einheitlich zu behandeln. Hier soll die bisher bestehende Spekulationsfrist, wonach Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei waren, bei der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig grundsätzlich eine Besteuerung - unabhängig von der Haltedauer.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird auch der Kontenabruf der Vergangenheit angehören. Er bleibt im Prinzip nur für diejenigen Fälle erhalten, in denen der Steuerpflichtige Vergünstigungen oder staatliche Transfers beantragt.

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