Die Bundesregierung plant für 2008 eine Unternehmenssteuerreform, bei der sowohl Kapital- wie auch Personengesellschaften steuerlich
entlastet werden sollen. Über die einzelnen Details wird im Gesetzgebungsverfahren, das bis zur Sommerpause 2007 beendet sein soll,
befunden.
Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die geplanten Änderungen gegeben werden.
- Der Körperschaftsteuersatz soll auf 15 % abgesenkt werden. Für die Inhaber von Personenunternehmen ist eine Tarifreduzierung auf
29 % vorgesehen, so weit sie ihre Gewinne im Unternehmen belassen und nicht entnehmen.
- Die gezahlte Gewerbesteuer kann nach den Planungen zukünftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dafür wird die
Steuermesszahl auf 3,5 % festgesetzt und der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht.
- Die 50%ige steuerliche Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer fällt weg. Stattdessen werden alle Zinsen
und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Hinzurechnungsfaktor von 25 % (nach einem Freibetrag von
100.000 Euro) erfasst.
- Die Planungen sehen vor, die auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnittene Ansparrücklage nach § 7 g EStG zu verbessern.
- Gerade erst wurde für die Jahre 2006 und 2007 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
von 20 % auf 30 % angehoben. Diese "Vergünstigung" soll dem Rotstift zum Opfer fallen.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter können den Planungen zufolge zukünftig nur noch bei Unternehmen, die die Voraussetzungen für
die Inanspruchnahme der Ansparabschreibung erfüllen, sofort abgeschrieben werden.
- Eine Änderung der "Mantelkaufregelung" soll die Vorschrift vereinfachen und effektiver die ungerechtfertigte Verlustnutzung
verhindern.
- Zusätzliche Freibeträge und Freigrenzen - wie etwa bei der Zinsschranke (1 Mio. Euro) oder bei der Hinzurechnung der Zinsen und
Finanzierungsanteile bei der Gewerbesteuer (100.000 Euro) - sollen mittelständische Unternehmen schonen.
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