| Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge | ||||
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In vielen Bundesländern wird den Vergabestellen für Bauleistungen u. a. vorgeschrieben, dass bei der Auftragsvergabe nur die
Unternehmen berücksichtigt werden, die bei der Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils geltenden Entgelttarifen entlohnen. In
ihrem Beschluss vom 11.7.2006 entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts dieses Verlangen nach einer "Tariftreueerklärung"
für verfassungsgemäß. Die Tariftreueregelung berührt nicht das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und verletzt auch nicht
das Grundrecht der Berufsfreiheit. Die Tariftreueverpflichtung schränkt das Recht am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmer, der tarifvertragsschließenden Koalition fernzubleiben, nicht ein. Durch das Gesetz wird auch kein faktischer Zwang zum Beitritt ausgeübt. Dass sich ein nicht tarifgebundener Unternehmer wegen des Tariftreuezwangs veranlasst sehen könnte, der tarifvertragsschließenden Koalition beizutreten, um als Mitglied auf den Abschluss künftiger Tarifverträge Einfluss nehmen zu können, auf die er durch die Tariftreueerklärung verpflichtet wird, liegt nach Auffassung der Verfassungsrichter fern. |
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