| Gesetz zur Rente mit 67 in Vorbereitung | ||||
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Die niedrige Geburtenrate und die wachsende Anzahl älterer Menschen machen es nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, die
gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Dazu soll u. a. das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden. Ein entsprechender
Gesetzentwurf wurde am 29.11.2006 vom Bundeskabinett beschlossen. Die endgültige Verabschiedung ist im Frühjahr 2007 vorgesehen. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters ist eine Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre von 2012 an - beginnend mit dem Jahrgang 1947 - bis zum Jahr 2029 in Stufen geplant. So soll die Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und danach zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen. Damit gilt für die Jahrgänge ab 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Vor dem 67. Jahr müssen entsprechende Abschläge in Kauf genommen werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden nach derzeitigen Vorstellungen auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes angerechnet. Die beitragsbezogene, gesetzliche Altersrente bleibt der Kern der Alterssicherung. Ergänzend muss nach Auffassung der Regierung zunehmend eine zusätzliche private Altersvorsorge erfolgen; etwa durch Betriebsrenten und/oder die Riester-Rente. Hier sei angemerkt, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die steuerliche Abziehbarkeit von Beiträgen für eine private Basis-/"Rürup"-Rente im Rahmen der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen rückwirkend zum 1.1.2006 verbessert wurde. Die Einführung eines "Erhöhungsbetrages" führt insbesondere bei Selbstständigen zu einer verbesserten Berücksichtigung von Beiträgen als Sonderausgaben. Die Säulen der privaten Altersvorsorge sollen durch die Sicherung bei Insolvenz, durch die Möglichkeit der Mitnahme sowie durch familienfreundliche und wohnraumbezogene Regelungen systematisch weiterentwickelt und gestützt werden. |
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