Saison-Kurzarbeitergeld gegen Winterarbeitslosigkeit

Nach dem neuen Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung erhalten Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen von Dezember bis März Anspruch auf Ersatzleistungen. Das Kurzarbeitergeld wird aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert.

Saison-Kurzarbeitergeld im Einzelnen: Während der Wintermonate Dezember bis März erhalten Beschäftigte in witterungsabhängigen Branchen ein Ersatzentgelt von 60 % des Netto-Einkommens, Eltern erhalten 67 %. Die Regelung greift bereits ab der ersten Ausfallstunde. Die Unternehmen müssen lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Diese werden auch abgesenkt und beziehen sich nur noch auf 80 % des Lohnes, der ohne Arbeitsausfall verdient worden wäre.

Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Baugewerbe beschränkt. Es soll aber zukünftig auch in anderen Branchen möglich sein.

Die Wirkungen des Saison-Kurzabeitergeldes und der ergänzenden Leistungen werden während der ersten beiden Förderperioden (2006/2007 und 2007/2008) begleitend evaluiert. Nach Abschluss der Evaluation kann das Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auf weitere Branchen ausgeweitet werden.

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