Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer nicht angenommen

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war gegen die Grundsteuer eine Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 anhängig. Es galt die Frage zu klären, inwieweit die Grundsteuer gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie das Gebot des besonderen Schutzes der Ehe und Familie verstößt.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht angenommen und damit die Hoffnung vieler Eigenheimbesitzer auf eine Erstattung von Grundsteuern zunichte gemacht.

Inwieweit ein beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 14 A 661/06 anhängiges Berufungsverfahren gegen die Grundsteuer bis zum Bundesverfassungsgericht vordringt und erfolgsversprechender wird, kann an dieser Stelle noch nicht beurteilt werden.

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