Neue Arbeitszeitregelungen für Lastwagenfahrer ab 1.9.2006

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7.7.2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von Lastkraftwagen und Bussen zugestimmt.

Das Arbeitszeitgesetz entspricht im Wesentlichen bereits den Vorgaben der Fahrpersonalrichtlinie. Es waren daher nur einige Anpassungen in dem Gesetz erforderlich. Unter anderem gestattet die Fahrpersonalrichtlinie, dass Bereitschaftszeiten - dies sind in erster Linie Zeiten, die als Beifahrer oder in der Schlafkabine verbracht werden, aber auch bestimmte Wartezeiten - nicht zur Arbeitszeit gezählt werden.

Neu in das Gesetz aufgenommen werden die Regelung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit und die Verantwortung des Arbeitgebers für die Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit der als Fahrpersonal tätigen Beschäftigten.

Die neuen Regelungen sehen eine wöchentliche Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden vor. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn ein Ausgleich der Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten erfolgt. Geregelt wird auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, vom Fahrpersonal schriftlich Auskunft über in einem anderen Arbeitsverhältnis geleistete Arbeitszeiten zu verlangen, sowie die Pflicht der Beschäftigten, die Angaben schriftlich vorzulegen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

zurück zum Inhaltsverzeichnis