| Schadensersatzpflicht bei verzögerter Durchführung eines Wertpapiertransfers | ||||
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Ist von einem Kreditinstitut der Auftrag des Kunden, bestimmte Wertpapiere an ein anderes Kreditinstitut in Deutschland zu übermitteln,
nicht längstens in drei Wochen ausgeführt, dann liegt eine Pflichtverletzung des beauftragten Kreditinstituts vor, wenn es nicht Umstände
vortragen und deren Vorliegen ggf. beweisen kann, die eine schnellere Erledigung unmöglich gemacht haben. Macht der Kunde wegen der verzögerten Durchführung dieses Auftrags Schadensersatzansprüche geltend, dann muss er darlegen und ggf. beweisen, dass er wegen dieser Pflichtverletzung einen von ihm geplanten Verkauf nicht durchführen konnte. Diese Verkaufsabsicht kann durch eine erteilte Verkaufsorder nachgewiesen werden. Ist der Auftrag telefonisch erteilt worden und hat das Kreditinstitut über dieses Telefonat eine Tonbandaufzeichnung angefertigt, dann kann der Kunde im Prozess die Anhörung des Bandes zum Beweis seines von ihm behaupteten Verkaufsauftrages beantragen. |
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