| Das Umlageverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz soll auf alle Arbeitgeber ausgedehnt werden | ||||
| Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18.11.2003 festgestellt, dass die
gesetzliche Regelung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber
beauftragt, bis zum 1.1.2006 eine Neuregelung herbeizuführen. Bislang ist die Umlage U2, die die ungleiche finanzielle Belastung des Arbeitgebers durch den Mutterschutz mildern soll, auf die Arbeitgeber beschränkt, die nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Krankenkassen können die Grenze auf 30 Arbeitnehmer heraufsetzen. Durch das Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen werden ab dem 1.1.2006 alle Arbeitgeber in die Umlagepflicht einbezogen und die Durchführung des Ausgleichsverfahrens auf alle Krankenkassen ausgeweitet. Weiterhin ist geplant, die Umlage U1 für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch auf die Ersatz- und Betriebskrankenkassen auszudehnen. Die nicht mehr zeitgemäße und im Einzelfall schwierige Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten im Sozialversicherungsrecht soll mit der Neuregelung nun vollständig aufgegeben und die Entgeltfortzahlung auch für Angestellte kleiner und mittelgroßer Betriebe von 20 bzw. 30 Arbeitnehmern eingeführt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2006 in Kraft treten. Anmerkung: Es empfiehlt sich daher, vorsorglich ab 1.1.2006 auch von den Angestellten im Krankheitsfalle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen, damit dann ggf. Anträge auf Erstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz erfolgen können. |
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