Mit den Sparplänen von Union und SPD soll ein riesiges Haushaltsloch gestopft und mit einem
Investitionsprogramm Anreize zur schnellen Ankurbelung der Binnenwirtschaft geschaffen werden.
Dies wollen die Koalitionspartner über Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen durch die Beseitigung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten,
den Abbau von Steuervergünstigungen sowie die Erhöhung von Steuern erreichen, die alle Bürger treffen.
Die Maßnahmen kommen stufenweise in verschiedenen Jahren zum Tragen. Dafür hat das Bundeskabinett bereits am 29.11.2005 den Entwürfen
von drei Gesetzen zugestimmt. Es handelt sich dabei um das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage - für Neufälle - ab 1.1.2006,
um das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen und um das Gesetz zum Einstieg in ein
steuerliches Sofortprogramm.
Einem Blick in den Koalitionsvertrag und seriösen Informationen zufolge sind für die Zukunft noch weitere Änderungen
vorgesehen, die nachfolgend stichpunktartig aufgezeigt werden sollen:
Geplante steuerliche Maßnahmen ab dem 1.1.2006:
- Die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ist beschlossene Sache. Bauherren, die
vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung begonnen, und Erwerber, die vor diesem Datum den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben,
erhalten noch Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von
acht Jahren.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag
gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der
Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von
Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
Das Jahr der Fertigstellung, der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten) oder des Einzugs hat für die Frage,
welche Regelungen gelten, keine Bedeutung; es entscheidet aber über den Beginn des Förderzeitraums. Das Jahr des Einzugs
entscheidet über die tatsächliche Förderberechtigung. Denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre
des Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er demnach ein Jahr der
staatlichen Förderung (sog. Neujahrsfalle).
Beispiel: Herr X hat den Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus vor dem 1.1.2006 abgeschlossen. Besitz, Nutzen und Lasten gehen
im Jahr 2006 auf ihn über; im selben Jahr zieht er ein. Für X gelten noch die bisherigen Regelungen des
Eigenheimzulagengesetzes.
- Um schnelle Investitionstätigkeit zu mobilisieren, soll die degressive Abschreibung (maximal
30 %) - begrenzt bis 31.12.2007 - wieder eingeführt werden. Dagegen sehen die aktuellen Planungen vor, die degressive Abschreibung für
Mietwohngebäude abzuschaffen. In Zukunft besteht demnach - für Neufälle - nur noch die Möglichkeit der linearen
Abschreibung von 2 %.
- Seit dem Veranlagungszeitraum 2003 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
in Privathaushalten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ermäßigt sich zzt. die tarifliche
Einkommensteuer um 20 % der geleisteten Aufwendungen, höchstens je Haushalt um 600 Euro pro Jahr.
Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen sollen auch private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im
Haushalt und Kinderbetreuungskosten steuerlich Berücksichtigung finden.
- Die Attraktivität von Steuerstundungsmodellen soll durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung
geschmälert werden. Verluste können dann nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle
verrechnet werden. Betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, New Energy Fonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste
vermitteln), Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds. Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da
diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.
Von der Verlustverrechnungsbeschränkung werden neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen auch Verluste aus selbstständiger
Arbeit, aus typisch stillen Gesellschaften, Vermietung und Verpachtung (insbesondere geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften
(insbesondere sog. Renten-/Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Die Verlustverrechnungsbeschränkung
gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10.11.2005 beitritt oder für die nach dem
10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.
- Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben grundsätzlich in
bestimmtem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies soll bei der Sozialversicherung nur für einen Stundenlohn von bis zu 25
Euro gelten (vorher 50 Euro).
- Vorgesehen ist auch die Streichung der Freibeträge für Abfindungen bei Entlassungen
sowie für Heirats- und Geburtshilfen.
Für Verträge über Abfindungen oder Entlassungen vor dem 1.1.2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht
aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem
1.1.2007 zufließt.
- Die derzeitige Regelung, wonach Steuerberatungskosten für die private Steuererklärung
als Sonderausgaben abziehbar sind, soll aufgehoben werden. Der Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist jedoch nicht betroffen.
- Bei der Ist-Besteuerung müssen Unternehmer die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn
ihre Kunden die Rechnung beglichen haben. Die Grenze für die Inanspruchnahme dieser Methode soll in den alten Ländern auf
250.000 Euro Umsatz verdoppelt werden. In den neuen Ländern bleibt sie bei 500.000 Euro.
Geplante arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen zum 1.1.2006:
- Die Förderung der sogenannten Ich-AG wird um ein halbes Jahr bis zum 30.6.2006 verlängert.
Diese Zeit soll genutzt werden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Existenzgründungsförderung aus
Arbeitslosigkeit heraus zu verbessern und zu vereinheitlichen.
- Arbeitslose über 50 Jahre erhalten weiterhin bei Aufnahme einer
sozialvesicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettogehalt als zuvor den Unterschiedsbetrag zwischen dem alten und
dem neuen Nettoentgelt durch einen Zuschuss zur Hälfte ausgeglichen. Zusätzlich stockt die Agentur für Arbeit die Beiträge
zur Rentenversicherung auf.
- Arbeitgeber, die einen über 55jährigen Arbeitnehmer einstellen, müssen für diesen
auch in Zukunft keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Die berufliche Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird um ein Jahr bis
Ende des Jahres 2006 verlängert.
- Die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, besteht künftig drei Monate vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der Arbeitnehmer erfährt erst später davon. Künftig wird bei Verstößen
gegen die Meldepflicht nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt.
Die frühzeitige Meldepflicht wird auf Personen beschränkt, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet.
- Die Frist für die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bereitschaftsdienst
und Arbeitsbereitschaft seit dem 1.1.2004 im vollen Umfang als Arbeitszeit gelten, wird bis 31.12.2006 verlängert. Damit wird den
Beteiligten mehr Zeit eingeräumt, sich auf das neue Recht einzustellen und die notwendigen Umstellungen vorzunehmen.
Geplante steuerliche Maßnahmen ab dem 1.1.2007:
- Kapitaleinkünfte/private Veräußerungsgeschäfte/Spekulationsfrist: Die
Besteuerung von Kapitaleinkünften und von privaten Veräußerungsgeschäften bei Immobilien und Wertpapieren soll noch
in dieser Legislaturperiode verschärft werden.
Bei den privaten Veräußerungsgeschäften ist damit zu rechnen, dass die Spekulationsfrist komplett entfällt, sodass
Gewinne aus solchen Geschäften immer steuerpflichtig werden. Während für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien das Halbeinkünfteverfahren
gilt, sollen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien mit einem Steuersatz von 20 % belegt werden.
- Arbeitszimmer: Aufwendungen für das Arbeitszimmer sollen ertragsteuerlich nur noch Berücksichtigung
finden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet.
- Der Sparerfreibetrag wird nach den Planungen der Koalition ab dem 1.1.2007 von 1.370 Euro auf 750
Euro (Verdoppelung bei Ehegatten) gekürzt. o Die Pendlerpauschale von 30 Cent soll erst ab dem 21. Kilometer gewährt werden.
- Auch die Abschaffung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, die Beseitigung
der Steuerfreiheit für Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen und für Bergmannsprämien stehen auf dem
Plan.
- Zur Debatte steht auch die Einschränkung des Bezugsrechts auf Kindergeld bzw. die Gewährung
eines Kinderfreibetrags bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
- Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz wird von 16 auf 19 % erhöht, der reduzierte
Umsatzsteuersatz von 7 % bleibt nach derzeitigem Kenntnisstand unverändert.
- "Reichensteuer": Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Spitzensteuersatz für
Topverdiener um drei Punkte auf 45 % zu erhöhen. Der erhöhte Steuersatz kommt bei Einkommen ab 250.000 Euro für Ledige bzw.
500.000 Euro für Verheiratete zum Tragen. Von der Erhöhung des Steuersatzes sind jedoch gewerbliche Einkünfte ausgenommen.
- Erbschaft-/Schenkungsteuer: Hier ist damit zu rechnen, dass sich alle Vermögenswerte am
gemeinen Wert orientieren werden, was eine erhebliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage - insbesondere bei Grundvermögen -
bedeutet. Beim Generationenwechsel im Unternehmen wird für jedes Jahr der Unternehmensfortführung durch den Erben bzw.
Beschenkten zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert. Sie
entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.
Geplante arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen zum 1.1.2007:
- Die Arbeitslosenversicherung wird nach dem Willen der Koalitionspartner um zwei Prozentpunkte
von 6,5 % auf 4,5 % gesenkt. Damit sollen die Unternehmen entlastet werden.
- Rentenversicherung: Die Planung sieht vor, ab dem 1.1.2007 den Rentenversicherungsbeitrag von
19,5 auf 19,9 % anzuheben. In Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang soll schrittweise eine 2012 beginnende Anhebung der Regelaltersgrenze
auf 67 Jahre erfolgen und bis 2035 abgeschlossen sein.
Weitere geplante Maßnahmen:
- Unternehmenssteuerreform: Zum 1.1.2008 soll eine Reform der Unternehmensbesteuerung mit
international wettbewerbsfähigen Steuersätzen in Kraft treten, die weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,
aber auch Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten anstrebt.
- Kündigungsschutz: Auf der einen Seite soll die Möglichkeit gestrichen werden,
Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen. Gleichzeitig können Arbeitgeber bei der Neueinstellung
anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit (Probezeit) von sechs Monaten mit dem Einzustellenden eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten
vereinbaren.
Die Option entsteht auch bei einer erneuten Einstellung beim selben Arbeitgeber, wenn seit dem Ende des vorhergehenden Arbeitsvertrages
mindestens sechs Monate vergangen sind.
Für Existenzgründer bleibt die Möglichkeit erhalten, in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung Verträge mit
sachgrundloser Befristung bis zu 48 Monaten abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Aussagen alle noch gesetzlich verankert werden müssen. Während
des Gesetzgebungsverfahrens können sich Änderungen ergeben, die bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens noch nicht bekannt
waren. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden. |