| Genossenschaften werden europäisch | ||||
| Das Bundesjustizministerium hat am 19.10.2005 einen Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts
den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass ist die Einführung der Europäischen
Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem
Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht. Ziel des Gesetzes ist es, dass die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern soll. Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes vor:
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