Genossenschaften werden europäisch

Das Bundesjustizministerium hat am 19.10.2005 einen Referentenentwurf zur Reform des Genossenschaftsrechts den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anlass ist die Einführung der Europäischen Genossenschaft oder Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach nationalem Recht.

Ziel des Gesetzes ist es, dass die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern soll.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes vor:

  • Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften verbessert werden. Vorgesehen ist eine Absenkung der Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei. Eine Öffnung für soziale und kulturelle Zwecke ist ebenfalls geplant. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die vorgesehene Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro.

  • Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion sollen auf die Genossenschaft übertragen werden. Dabei geht es z. B. um die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats durch Informationsrechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds und um bessere Informationsversorgung und Einflussmöglichkeiten der Mitglieder.

  • Durch folgende geplante Maßnahmen soll die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung erleichtert werden: Zulassung von Sachgründungen sowie rein investierenden Mitgliedern, Möglichkeit der Einführung eines Mindestkapitals.

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