Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten

Beim Bundesfinanzhof ist – wie bereits berichtet – ein Verfahren (X R 11/05) anhängig, das höchstrichterlich klären soll, ob Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr im Rahmen von Sonderausgaben begrenzt, sondern als vorweggenommene Werbungskosten voll abzugsfähig sind.

Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich seine Liste "Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren" um den Punkt "Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten" ergänzt.

Hierdurch kann der Eindruck erweckt werden, dass Einsprüche generell nicht erforderlich sind. Der Vorläufigkeitsvermerk greift jedoch u. U. nicht, da er lediglich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht betrifft. Es wird daher empfohlen, die betreffenden Bescheide weiterhin mittels Einspruch offen zu halten und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, falls die Finanzverwaltung zwischenzeitlich nicht erneut reagiert.

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