| Ist die Grundsteuer auf Eigenheime verfassungswidrig? | ||||
| Die Grundsteuer, die nur von dem Teil der Steuerpflichtigen zu tragen ist, die ein Eigenheim besitzen, ist
nach Auffassung von führenden Steuerrechtlern verfassungswidrig. Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist gegen diese "Sondervermögenssteuer" eine Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1644/05 anhängig. Es wird die Frage klären müssen, inwieweit die Grundsteuer gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie das Gebot des besonderen Schutzes der Ehe und Familie verstößt. Auch die Grundsteuer auf betriebliche Immobilien war Gegenstand eines Verfahrens, für das beim BVerfG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 10 B 45/05 vorliegt. Betroffene Steuerpflichtige können gegen den aktuellen Grundsteuermessbescheid Einspruch einlegen und mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde Ruhen des Verfahrens beantragen. Wenn kein aktueller Grundsteuermessbescheid vorliegt, könnte beim Finanzamt ein Antrag auf Aufhebung des letzten Bescheides für die Zukunft gestellt und dann gegen den zu erwartenden Ablehnungsbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt werden. Um Fehler zu vermeiden, ist steuerlicher Rat hilfreich. |
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