| Mittelbare Grundstücksschenkung kann steuerlich vorteilhaft sein | ||||
| Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn einem Steuerpflichtigen ein Geldbetrag zum Erwerb
eines bestimmten Grundstücks geschenkt wird. Der Vorteil der mittelbaren Grundstücksschenkung liegt darin, dass als
Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer nicht der Geldbetrag, sondern (noch) ein fiktiver Wert der erworbenen Immobilie (häufig
weit unter dem Verkehrswert) angesetzt wird. Dies führt regelmäßig zu einer geringeren Steuerlast. In seinem Urteil v. 2.5.2005 hat der Bundesfinanzhof zu diesem Thema entschieden, dass eine mittelbare Grundstücksschenkung nicht angenommen wird, wenn der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zusagt. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur dann gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt. Anmerkung: Nachteilig kann sich die mittelbare Grundstücksschenkung bei der Eigenheimzulage auswirken. Nachdem es bei Grundstücksgeschäften i. d. R. um hohe Summen und dadurch auch um hohe Steuerbeträge handelt, sollte vor jedem Grundstücksgeschäft zwingend steuerlicher Rat eingeholt werden! |
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