| Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich abziehbar? |
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| In der Juli-Ausgabe der Mandanten-Informationen wurde auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges
Verfahren aufmerksam gemacht, das die Frage höchstrichterlich klären soll, ob Rentenbeiträge nicht mehr im Rahmen von
Sonderausgaben begrenzt, sondern als vorweggenommene Werbungskosten voll abzugsfähig sind. Mittlerweile ist beim Bundesverfassungsgericht ebenfalls ein Verfahren zu demselben Thema anhängig, in dem es auch um die Frage geht, inwieweit der Abzug von Vorsorgeaufwendungen vor 2005 verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 2299/04). Anmerkung: In der Regel werden sich die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu den berufständischen Versorgungswerken im Rahmen der Sonderausgaben nicht voll ausgewirkt haben. Das Bundesfinanzministerium hat diesbezüglich inzwischen seine Liste "vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren" um den Punkt "Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten" ergänzt. |
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