Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ändert das Einkommensteuergesetz u. a. bei geleisteten
Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen hiervon ist auch ein Damnum betroffen und bei der Ermittlung des
(Spekulations-) Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften. Das Bundesfinanzministerium äußert sich klarstellend
zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen in einem Schreiben vom 5.4.2005:
- Damnum/Disagio: Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz legt fest, dass geleistete Vorauszahlungen für
eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen sind, für
den sie geleistet werden. Die neue Regelung gilt für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks rückwirkend
ab dem 1.1.2004 sowie für Vorauszahlungen wie z. B. für Mobilienleasing ab dem 1.1.2005. Nach dem Gesetzeswortlaut wäre
auch das Damnum betroffen.
Im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung soll es nicht beanstandet werden, wenn die Neuregelung des EStG nicht auf ein Damnum oder
Disagio angewendet wird, das vor dem 1.1.2006 abgeflossen ist. Die Abziehbarkeit nach Maßgabe der bisherigen Verwaltungspraxis
bleibt damit im Ergebnis erhalten.
- Spekulationsgewinne: Bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften
ist im Veranlagungszeitraum 2004 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung weiterhin die so genannte Durchschnittswertmethode anzuwenden.
Dabei wird es aber nicht beanstandet, wenn Institute für den Veranlagungszeitraum 2004 in den zu erstellenden Jahresbescheinigungen
teilweise nur Veräußerungsdaten bescheinigen oder bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von vorneherein nur Werte nach der "First-in-first-out-Methode"
(Fifo-Methode) ermitteln können.
Ebenfalls für den Veranlagungszeitraum 2004 wird es nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige der
Gewinnermittlung einen von der Jahresbescheinigung abweichenden Wert nach der jeweils anderen Berechnungsmethode zu Grunde legt und
nachweist, dass dies zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führt. Bei der Erstellung der Jahresbescheinigungen für den
Veranlagungszeitraum 2005 müssen die Bankinstitute das neue Berechnungsverfahren (Fifo-Methode) anwenden.
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