Das Bundesfinanzministerium äußert sich zu den
Änderungen durch das EU-Richtliniengesetz

Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ändert das Einkommensteuergesetz u. a. bei geleisteten Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen – hiervon ist auch ein Damnum betroffen – und bei der Ermittlung des (Spekulations-) Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften. Das Bundesfinanzministerium äußert sich klarstellend zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen in einem Schreiben vom 5.4.2005:

  • Damnum/Disagio: Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz legt fest, dass geleistete Vorauszahlungen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen sind, für den sie geleistet werden. Die neue Regelung gilt für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks rückwirkend ab dem 1.1.2004 sowie für Vorauszahlungen wie z. B. für Mobilienleasing ab dem 1.1.2005. Nach dem Gesetzeswortlaut wäre auch das Damnum betroffen.

    Im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung soll es nicht beanstandet werden, wenn die Neuregelung des EStG nicht auf ein Damnum oder Disagio angewendet wird, das vor dem 1.1.2006 abgeflossen ist. Die Abziehbarkeit nach Maßgabe der bisherigen Verwaltungspraxis bleibt damit im Ergebnis erhalten.

  • Spekulationsgewinne: Bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften ist im Veranlagungszeitraum 2004 im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung weiterhin die so genannte Durchschnittswertmethode anzuwenden. Dabei wird es aber nicht beanstandet, wenn Institute für den Veranlagungszeitraum 2004 in den zu erstellenden Jahresbescheinigungen teilweise nur Veräußerungsdaten bescheinigen oder bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von vorneherein nur Werte nach der "First-in-first-out-Methode" (Fifo-Methode) ermitteln können.

Ebenfalls für den Veranlagungszeitraum 2004 wird es nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige der Gewinnermittlung einen von der Jahresbescheinigung abweichenden Wert nach der jeweils anderen Berechnungsmethode zu Grunde legt und nachweist, dass dies zu einem steuerlich günstigeren Ergebnis führt. Bei der Erstellung der Jahresbescheinigungen für den Veranlagungszeitraum 2005 müssen die Bankinstitute das neue Berechnungsverfahren (Fifo-Methode) anwenden.


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