Neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt

Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Ab dem 1.7. 2005 gelten folgende Beträge:

  alte Bundesländer
neue Bundesländer
1. Altersstufe 204 Euro 188 Euro
2. Altersstufe 247 Euro 228 Euro
3. Altersstufe 291 Euro 269 Euro

Bei höherem Einkommen verändern sich u. U. die Unterhaltsbeträge.

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