Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern
gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit
den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Ab
dem 1.7. 2005 gelten folgende Beträge:
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alte Bundesländer
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neue Bundesländer
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| 1. Altersstufe |
204 Euro |
188 Euro |
| 2. Altersstufe |
247 Euro |
228 Euro |
| 3. Altersstufe |
291 Euro |
269 Euro |
Bei höherem Einkommen verändern sich u. U. die Unterhaltsbeträge.
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