Beispiel: Der Steuerpflichtige A bewahrt in seinem Girosammeldepot Aktien der X-AG auf, die er zu folgenden Bedingungen gekauft hat: Am 1.3.2004 100 Aktien zu 50 Euro = 5.000 Euro, am 15.10.2004 100 Aktien zu 60 Euro = 6.000 Euro und am 1.3.2005 100 Aktien zu 70 Euro = 7.000 Euro. Am 31.5.2005 werden 200 Aktien zu einem Kurs von 100 Euro = 20.000 Euro verkauft.
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Nach alter Rechtslage wären zu versteuern gewesen: |
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Verkaufserlös 200 Aktien x 100 Euro
100 Aktien vom 1.3.2004 sind außerhalb der Spekulationsfrist
und der Erlös ist deshalb steuerfrei
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20.000 Euro
- 10.000 Euro
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10.000 Euro |
durchschnittliche Anschaffungskosten der restlichen Aktien
(6.000 Euro + 7.000 Euro) : 200 x 100
zu versteuernder Gewinn (Spekulationsgewinn) |
- 6.500 Euro
3.500 Euro |
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Nach neuer Rechtslage sind zu versteuern: |
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Veräußerungserlös 200 Aktien x 100 Euro
100 Aktien vom 1.3.2004 sind auß erhalb der Spekulationsfrist
und der Erlös ist deshalb steuerfrei |
20.000 Euro
- 10.000 Euro |
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10.000 Euro |
Anschaffungskosten der am 15.10.2004 erworbenen 100 Aktien
zu versteuernder Gewinn (Spekulationsgewinn) |
- 6.000 Euro
4.000 Euro |