Das Bundesverfassungsgericht hat die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften (sog.
Spekulationsgeschäften) für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr in seinem Beschluss vom 30.11.2004 ernstliche Zweifel, ob auch Spekulationsgewinne aus dem An- und Verkauf von
Aktien im Veranlagungszeitraum 1999 der Besteuerung unterliegen.
Das Finanzgericht Brandenburg hat mit Beschluss vom 24.5.2004 für die Zeiträume ab 1999 in dieser Frage Aussetzung der Vollziehung
gewährt. Ein Grundsatzurteil wird im Verfahren IX R 49/04 erwartet. Betroffene Steuerpflichtige sollten ihre Steuerbescheide bis
einschließlich 2003 offen halten. |