Gesetzentwurf über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt- verträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Der Deutsche Bundestag hat am 20.1.2005 "das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" beschlossen. Ab August 2005 sollen alte Elektrogeräte getrennt gesammelt und dann kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden können. Die anschließende Entsorgung ist von den Herstellern zu übernehmen.

Außerdem muss jeder Hersteller, der ein Produkt in diesem Marktsegment in den Handel bringt, garantieren, dass die spätere Entsorgung des Altgeräts bezahlt wird. Mit einem Herstellerverzeichnis sollen Daten über Mengen und Kategorie von Geräten vom Verkauf bis zur Entsorgung erhoben werden. Ab Mitte 2006 dürfen schließlich in den Handel gebrachte Geräte keine bestimmten gefährlichen Stoffe mehr enthalten. Sobald detailliertere Informationen zu diesem Gesetz vorliegen, werden wir darüber berichten.

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