Steueramnestie gilt auch für Renten

Durch eine neu in das Einkommensteuergesetz eingeführte Regelung müssen die Träger der Altersversorgung ab dem 31.5.2006 der zentralen Stelle bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Informationen bezüglich der Rentenzahlungen übermitteln. Die Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Dadurch kann das Finanzamt feststellen, dass Rentner es u. U. bereits in den vergangenen Jahren versäumt haben, eine Steuererklärung abzugeben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Insbesondere für Rentner, die in der Vergangenheit noch über weitere Einkünfte verfügten, kann das zu unliebsamen Überraschungen führen.

Die Möglichkeit der Straf- und Bußgeldbefreiung, die durch die Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes in Anspruch genommen werden kann, betrifft nicht nur die Hinterziehung von Zinsen oder anderer Kapitalerträge wie Dividenden, sondern auch nicht versteuerte Erträge aus anderen Einkunftsarten wie z. B. Renten.

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