Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch
gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief
empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen
Unterlagen entstanden sind. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2004 vernichtet werden:
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege
(Offene-Posten-Buchführung) d. h. Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.1995, Bilanzen und Inventare, die vor dem 1.1.1995
entstanden sind, sowie Belege mit Buchfunktion.
- Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien von
abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige Unterlagen d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1.1.1999
entstanden sind.
* Dies gilt nicht, soweit vorläufige Bescheide noch nicht endgültig und soweit Rechtsbehelfs-
oder Klageverfahren anhängig sind. |