Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei
Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1.1.2005

Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom 9.11.2004 die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen, die ab dem 1.1.2005 zur Anwendung kommen, mit.

Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Dieses Schreiben gilt entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Eine komplette Auflistung der Pauschbeträge kann im Internet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage27556/Anlage___x.pdf heruntergeladen werden.

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