| Urheber- und Wettbewerbsrecht beim Übernehmen von Webdesigns | ||||
| Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm hatten mit Urteil v. 24.8.2004 (4 U 51/04) darüber zu
entscheiden, ob das Übernehmen von Grafiken und Stylesheets von der Web-Site eines Konkurrenten gegen Urheber- und Wettbewerbsrecht verstößt. Sofern es sich bei übernommenen Bildern nicht um Werke der bildenden Kunst handelt, die einen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz beanspruchen können, verstößt die Übernahme von Web-Site-Bestandteilen nicht gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht. Als Begründung führten die Richter an, dass es solchen Bildern an der dafür erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt, da nicht ersichtlich ist, dass für die verwendeten Effekte des Bildbearbeitungsprogramms eine Kunstfertigkeit vorgelegen habe, die nicht jedem gegeben ist. |
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