| Wohnungseigentümerversammlung Beschluss zum Tagungsordnungspunkt "Sonstiges" |
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| Zur Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der
Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung bezeichnet ist. Demnach können unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" nur
Beschlüsse über Gegenstände von untergeordneter Bedeutung wirksam gefasst werden. Die Genehmigung zur Errichtung einer Satellitenempfangsanlage auf dem Flachdach eines Hauses gehört jedoch nicht zu diesen Bagatellen. (BayObLG, Beschl. v. 8.4.2004 2Z BR 233/03) |
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