Schwarzarbeit – Nichtigkeit eines freien Dienstverhältnisses

In einem freien Dienstverhältnis führt ein beiderseitiger Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Nichtigkeit des Vertrags. Demgegenüber führt die Abrede in einem Arbeitsvertrag, die Arbeitsvergütung "schwarz", also ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auszuzahlen, regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags.

Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig. (BAG-Urt. v. 24.3.2004 - 5 AZR 233/03)

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