| Seit dem 1. November 2004 wird die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit von der
Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht. Die Prüfung der Tragfähigkeit soll das Risiko verringern, dass
Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung
ihrer Geschäftsidee geben. Gleichzeitig soll dadurch Missbrauchsfällen vorgebeugt werden. Expertisen können Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände oder Kreditinstitute fertigen. |