Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 9.3.2004 die Bedenken, die der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mit Beschluss v. 16.7.2002 äußerte, bestätigt und entschieden, dass die Regelungen des Einkommensteuergesetzes in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig sind, soweit Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren betroffen sind. Die Nichtigerklärung durch das BVerfG erstreckt sich jedoch nicht auf Nachfolgeregelungen.

Betroffen sind demnach ausschließlich Fälle der Jahre 1997 und 1998, für die noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen.

Nunmehr haben die Finanzgerichte Düsseldorf und Brandenburg entschieden, dass jeweils auch für die Jahre nach 1998 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der "Spekulationssteuer" bestehen. Nach den Urteilen ist davon auszugehen, dass auch nach 1998 wegen erheblicher struktureller Mängel eine gleichmäßige Besteuerung nicht durchsetzbar gewesen sei und deswegen ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliege.

Anmerkung: Für betroffene Steuerpflichtige empfiehlt es sich dringend, die Veranlagung offen zu halten bzw. gegen die relevanten Steuerbescheide Einspruch einzulegen.

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