Navigationsgeräte und die 1-%-Regelung

Der Wert der lohnsteuerlich zu erfassenden privaten Nutzung eines Firmen-Pkw kann mit 1 % des Listenpreises zzgl. der Kosten für Sonderausstattung sowie der Umsatzsteuer angesetzt werden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Außer Ansatz bleiben nach den Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien der Wert für Telekommunikationsgeräte wie z. B. für Autotelefone.

Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass es sich bei den in Pkw eingebauten Navigationssystemen nicht um Telekommunikationsgeräte handelt. Der Einbau eines Navigationsgeräts, auch sofern es sich um ein Kombinationsgerät mit anderen Telekommunikationselementen wie z. B. Fax handelt, gehört demnach vollumfänglich zur Sonderausstattung. Die Anschaffungskosten erhöhen den Listenpreis und werden ohne Ausnahme in die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung einbezogen.

Das Finanzgericht Düsseldorf kommt in seiner Entscheidung vom 4.6.2004 zu einer anderen Beurteilung. Demnach zählen Navigationsgeräte zu den Telekommunikationsgeräten, die steuerfrei genutzt werden können und somit auch nicht in die Bemessungsgrundlage der 1-%-Regelung einzubeziehen sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

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