Erneute Planung zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Mit einem "Gesetzentwurf zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" sollen die Mittel aus der Subvention "Eigenheimzulage" abgezogen und zur Verstärkung der Forschung und Innovation eingesetzt werden.

Das Eigenheimzulagengesetz soll letztmalig angewendet werden für den Fall, dass der Anspruchsberechtigte mit der Herstellung des Objekts vor dem 1.1.2005 begonnen hat oder im Falle der Anschaffung der Wohnung diese aufgrund eines vor diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen Vertrages angeschafft hat oder vor diesem Zeitpunkt einer Genossenschaft beigetreten ist. Das Gesetz soll zum 1.1.2005 in Kraft treten.

Inwieweit sich die Initiative der Regierung tatsächlich durchsetzen lässt, kann an dieser Stelle noch nicht vorausgesagt werden. Steuerpflichtige, die planen sich ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, müssen – wenn sie die Eigenheimzulage in der jetzigen Form in Anspruch nehmen wollen – den rechtswirksamen Vertrag vor dem 1.1.2005 abschließen. Im Herstellungsfalle muss mit dem Bau des Objekts vor dem 1.1.2005 begonnen worden sein.

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