Neues Wettbewerbsrecht zum 8.7.2004 in Kraft getreten

Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – über dessen Entwurf in der Mai-Ausgabe 2004 berichtet wurde – trat nunmehr zum 8.7.2004 in Kraft. Das Gesetz liberalisiert das bisherige Wettbewerbsrecht und setzt die mit der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung begonnene Modernisierung der wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen fort.

Kernbereich der Liberalisierung ist die Aufhebung des Sonderveranstaltungsverbots. Die bisherigen Vorschriften über Schlussverkäufe, Jubiläumsverkäufe und Räumungsverkäufe fallen weg. Telefonwerbung im privaten Bereich ist in Zukunft nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat. Eine erhebliche Verbesserung des Verbraucherschutzes stellt auch der neu eingeführte Gewinnabschöpfungsanspruch dar. Wer zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt und so zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern wettbewerbswidrige Gewinne erwirtschaftet, wird diese künftig nicht behalten können.

Den Beitrag aus dem Monat Mai 2004 können Sie hier abrufen:
"Bundestag verabschiedet modernes Wettbewerbsrecht"


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