Sozialversicherungspflicht bei Ehegattenarbeitsverhältnis

Wer im Betrieb des Ehegatten arbeitet, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht und kann demnach bei der Entlassung Arbeitslosengeld verlangen. Als Voraussetzung hierfür gilt jedoch, dass der arbeitgebende Ehegatte ein Weisungsrecht ausüben kann und der arbeitnehmende Ehepartner für seine Tätigkeit mehr als nur ein Taschengeld bezieht. (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.2.2004 – L 1 AL 57/02)


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