Unterhaltszahlungspflicht geht auf Erben über

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28.1.2004 entschieden, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht unverändert auf den Erben übergeht. Einschränkend haben die Richter jedoch festgestellt, dass Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise ausgeschlossen sind, wenn sich der Unterhaltsberechtigte in einer neuen Lebensgemeinschaft befindet und sich diese in einem solchen Maß gefestigt hat, dass sie als eheähnliche Beziehung anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist. (BGH-Urt. v. 28.1.2004 – XII ZR 259/01)


zurück zum Inhaltsverzeichnis