| Erfüllung der Aufklärungspflicht eines Discount-Brokers
durch standardisiertes Informationsmaterial |
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Discount-Broker können ihre Aufklärungspflichten grundsätzlich durch die Übermittlung
standardisierter Informationen an den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfüllen. Davon kann jedenfalls dann ausgegangen
werden, wenn der Kunde angibt, er verfüge über die notwendigen Kenntnisse für ausgewogene Anlageentscheidungen in einer hohen
Risikoklasse (z. B. Handel mit ausländischen Aktien, insbesondere Nebenwerten, und Optionsscheinen) und er des Weiteren bereits langjährige
Anlageerfahrungen besitzt. |
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