| Strafe bei Steuerhinterziehung trotz möglicher Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen |
||||
|
Das Bayerische Oberlandesgericht teilt in seiner Entscheidung v. 11.3.2003 mit, dass die durch die Nichtangabe von Einkünften aus der Veräußerung von Zero-Bonds sowie durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen begangenen Steuerhinterziehungen auch für den Fall strafbar sind, dass die zutreffenden Bestimmungen im Einkommensteuergesetz wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz verfassungswidrig sind. (BayObLG, Beschl. v. 11.3.2003 4 St RR 7/2003, rkr.) |
| zurück zum Inhaltsverzeichnis |