| Ausbildungsplatzumlage: Das ist im Gesetzesentwurf geplant | ||||
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Bei einem Mangel an Ausbildungsplätzen sollen Betriebe, die zu wenig ausbilden, künftig eine
Umlage zahlen. Diese wiederum kommt solchen Betrieben zugute, die über Bedarf ausbilden.
Nach Feststellung dieser Zahlen müssen dann alle Betriebe, in denen weniger als 7 % der
sozialpflichtig Beschäftigten Auszubildende sind, eine Ausbildungsabgabe zahlen. Empfänger der in den Fonds eingezahlten
Ausbildungsabgabe sollen die Betriebe sein, die bereits über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden oder zusätzliche Ausbildungsplätze
schaffen. Geplant ist hier eine Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Jahr und Ausbildungsplatz.
Für Unternehmen, die sich über die voraussichtliche Höhe der Ausbildungsabgabe informieren möchten, finden im Internet unter www.DIHK.de einen Ausbildungsplatzabgaben-Rechner. |
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