Ausbildungsplatzumlage: Das ist im Gesetzesentwurf geplant

Bei einem Mangel an Ausbildungsplätzen sollen Betriebe, die zu wenig ausbilden, künftig eine Umlage zahlen. Diese wiederum kommt solchen Betrieben zugute, die über Bedarf ausbilden.

Nach der augenblicklichen Planung wird der Fonds, in dem die Ausbildungsplatzumlage einfließt, vom Bundesverwaltungsamt geführt. Da die Umlage erst im Folgejahr durch die Betriebe zu zahlen ist, die Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze jedoch schnellstmöglich beginnt, übernimmt der Bund die Vorfinanzierung.

Das Gesetz kommt nur zur Anwendung, wenn die Bundesregierung bis zum 30. September eines Jahres folgende Kriterien feststellt:

  • Die verfügbaren Ausbildungsplätze liegen nicht um 15 % über der Zahl derunversorgten Bewerber.
  • Kurzfristig ist eine wesentliche Verbesserung auf dem Ausbildungsstellenmarkt nicht zu erwarten.
  • Der Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die erforderliche Anzahl zusätzlicher Ausbildungsplätze ist angemessen.

Nach Feststellung dieser Zahlen müssen dann alle Betriebe, in denen weniger als 7 % der sozialpflichtig Beschäftigten Auszubildende sind, eine Ausbildungsabgabe zahlen. Empfänger der in den Fonds eingezahlten Ausbildungsabgabe sollen die Betriebe sein, die bereits über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Geplant ist hier eine Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Jahr und Ausbildungsplatz.
Von der Umlage befreit sind:

  • Betriebe mit weniger als zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
  • Unternehmen, denen es wirtschaftlich schlecht geht und für die die Zahlung eine unzumutbare Härte darstellen würde
  • Unternehmen, in denen Tarifverträge gelten, die zu mehr Ausbildungsplätzen führen, wie jetzt schon in der Chemie- und Baubranche.

Für Unternehmen, die sich über die voraussichtliche Höhe der Ausbildungsabgabe informieren möchten, finden im Internet unter www.DIHK.de einen Ausbildungsplatzabgaben-Rechner.


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