| Einnahme-Überschuss-Ermittler müssen amtlichen Vordruck benutzen | ||||
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Durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung
(Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31.7.2003 haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss
der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 beginnen, ihrer
Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. |
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