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Wird eine Wohnung zu einem verbilligten Mietpreis etwa an Angehörige vermietet, kann der
Vermieter alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung absetzen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die vereinbarte Miete mindestens 56 % der ortsüblichen
Miete beträgt. Diese Grenze wurde vom Gesetzgeber mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 neu festgelegt. Bis 31.12.2003 galt eine
Mindestmiete von 50 %.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jedoch bereits 2003 entschieden, dass der volle Werbungskostenabzug ohne weitere Prüfungen nur
noch dann möglich ist, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der Marktmiete beträgt. Bei einer Miete zwischen 50 und
75 % müsse ermittelt werden, ob über einen Zeitraum von 30 Jahren aus der verbilligten Vermietung insgesamt ein Totalüberschuss
erzielt werden kann. Nur dann könne der volle Werbungskostenabzug anerkannt werden. Errechne sich ein insgesamt negatives
Gesamtergebnis, müsse der Werbungskostenabzug im Umfang der Verbilligung gekürzt werden.
Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern haben beschlossen, das BFH-Urteil allgemein anzuwenden, erstmals jedoch bei der
Einkommensteuerveranlagung 2004.
Wer sich den vollen Werbungskostenabzug auch weiterhin erhalten will, muss den Mietzins für 2004 auf mindestens 75 % der ortsüblichen
Marktmiete anpassen. Dabei will die Finanzverwaltung eine mit dem Mieter tatsächlich vereinbarte und vollzogene Erhöhung des
Mietzinses auch dann akzeptieren, wenn sie im Hinblick auf die Mieterschutzgesetzgebung in dieser Höhe zivilrechtlich nicht
durchgesetzt werden könnte. Beträgt die Miete zwischen 56 und 75 % der ortsüblichen Marktmiete, ist damit zu rechnen,
dass das Finanzamt eine Überschussprognose unter Einbeziehung der Vorjahresergebnisse verlangen wird. Nur wenn diese
positiv ist, bleibt es beim vollen Abzug der Werbungskosten, ansonsten erfolgt eine entsprechende Kürzung.
Die Höhe der ortsüblichen Marktmiete kann in den regionalen Mietspiegeln, die viele Gemeinden heute schon im Internet veröffentlichen,
ermittelt werden. |