| Freistellungsaufträge anpassen | ||||
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Der Sparerfreibetrag wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 reduziert. Er beträgt ab 2004 nur noch
1.370/2.740 Euro anstelle 1.550/3.100 Euro (ledig/verheiratet). Ist ein Freistellungsauftrag nur an ein Kreditinstitut erteilt, wird dieser
automatisch auf den neuen Betrag reduziert. Hat der Steuerpflichtige den Freibetrag auf mehrere Banken verteilt, muss er selbst tätig
werden und ihn entsprechend aufteilen, um Schwierigkeiten mit dem Bundesamt der Finanzen zu vermeiden. |
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