Regelung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld verlängert

Die Höchstbezugsfrist für das so genannte konjunkturelle Kurzarbeitgeld wurde mit einer neu erlassenen Verordnung verlängert. Sie gilt vom 1.1.2004 bis zum 30.6.2006. Auf ihrer Grundlage können künftig kurzarbeitende Arbeitnehmer das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1.1.2004 bis zum 30.6.2005 für maximal 15 Monate beanspruchen. Im daran anschließenden Förderzeitraum vom 1.7.2005 bis 30.6.2006 ist ein verlängerter Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate möglich.


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