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Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das
Nachbargrundstück hinüberwachsen. Verletzt er diese Pflicht, kann der Nachbar vom Baumeigentümer die Beseitigung der Beeinträchtigung
verlangen. Der durch eine von dem Nachbargrundstück hinüberwachsende Baumwurzel gestörte Grundstückseigentümer kann
die von dem Baumeigentümer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden
Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen. (BGH-Urt. v 28.11.2003 V ZR 99/03) |