Beeinträchtigung durch Baumwurzel vom Nachbargrundstück

Der Eigentümer eines Baums muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Verletzt er diese Pflicht, kann der Nachbar vom Baumeigentümer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Der durch eine von dem Nachbargrundstück hinüberwachsende Baumwurzel gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Baumeigentümer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen. (BGH-Urt. v 28.11.2003 – V ZR 99/03)


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