Kein Recht auf Mietzins bei widerspruchsloser Mietminderung

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben in ihrem Urteil vom 30.1.2003 (10 U 18/02) entschieden, dass ein Vermieter sein Recht auf Mietzins verliert, wenn der Mieter die Miete mindert und der Vermieter dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.

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