| Steuertermine |
Fällig am |
| Umsatzsteuer, Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli.-Zuschlag (mtl.) |
12.1.2004 |
Anmerkung: Die Abgabeschonfrist wurde zum 31.12.2003 aufgehoben. Bis 31.12.2003 galt eine Zahlungsschonfrist von 5 Tagen (nicht für Scheck- und Barzahler). Diese Frist ist mit dem Steueränderungsgesetz 2003 auf 3 Tage verkürzt worden. Steuerpflichtige müssen sich ab Januar 2004 schon daran halten!
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